Volksinitiative für kostenfreies Mittagessen in Grundschulen
Verfassungsbeschwerde gegen Unzulässigkeit eingereicht
Im Januar hat der Hauptausschuss des Brandenburger Landtages die erfolgreiche Volksinitiative „Schule satt!“ für unzulässig erklärt. Das Bündnis „Schule satt!“ hat nun fristgerecht Beschwerde beim Landesverfassungsgericht eingelegt.
„Die Entscheidung des Hauptausschusses ist ein Affront gegen die berechtigten Interessen tausender Brandenburger Familien und steht beispielhaft dafür, wie die neue Landesregierung die alltäglichen Sorgen und Nöte der Brandenburger:innen schlicht ignoriert. Das können und werden wir so nicht stehenlassen“, sagt Sebastian Walter, Linkenandesvorsitzender.
„Mit den Maßstäben, die der Hauptausschuss hier an Volksinitiativen anlegt, werden sie als Instrument der direkten Demokratie gänzlich ad absurdum geführt. Ich finde es fatal, dass die Koalition offensichtlich nicht einmal bereit ist, sich inhaltlich mit dem Anliegen auseinanderzusetzen. Dabei wäre ein kostenfreies Mittagessen eine ganz konkret wirksame Entlastung für die Familien“, so Mike Döding, Bezirksgeschäftsführer von ver.di Potsdam-Nordwestbrandenburg.
„Wir haben deshalb nun Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die Argumente aus dem Gutachten sind auch inhaltlich höchst fragwürdig. Die hohen Lebenshaltungskosten bleiben und die Armut von Familien und insbesondere Alleinerziehenden verschärft sich weiterhin. Die Politik muss hier endlich handeln!“, sagt Angela Schweers, Vorstandsvorsitzende des AWO-Bezirksverbandes Potsdam.
„Trotz unserer Bemühungen ist mit den Regierungsfraktionen nicht einmal ein Gespräch vor Ablauf der Klagefrist zustande gekommen. Wir haben kein Verständnis dafür, wie mit diesem wichtigen Thema und den über 23.000 Brandenburger:innen, die unterschrieben haben, umgegangen wird. Dennoch sind wir weiter zum konstruktiven Austausch mit der Koalition bereit“, so Katharina Slanina, Vorstandsvorsitzende der Volkssolidarität Brandenburg abschließend.
Quelle: Offene Worte-02.03.2025

