Initiatoren der Volksinitiative am 15. Januar vor dem Landtag in Pots- dam: Sie waren bei der Debatte im Ausschuss dabei.
Jakub Techert

Wahlbetrug durch BSW?

Offene Worte - bc

Die Volksinitiative „Schule satt!“ wurde durch den Hauptausschuss des Brandenburgischer Landtags am 15. Januar vor allem durch die Stimmen von SPD, BSW und AfD abgelehnt. Bereits zuvor hatte der Parlamentarische Beratungsdienst des Landtags die Initiative aufgrund von Formfehlern als unzulässig eingestuft. Haupteinwand sind ausschließlich formale Gründe und ein angeblich fehlerhafter Unterschriftenbogen der Initiative, geht aus dem knapp 80-seitigen Papier hervor. Überdies wird der Volksinitiative vorgehalten, dass sie auf die hohe Inflationsbelastung für Familien hingewiesen habe, nicht jedoch auf die massiven finanziellen Entlastungen des Bundesgesetzgebers. Das wäre jedoch „abstimmungsrelevant“ gewesen.

Ein breites Bündnis aus LINKEN, Sozialverbänden und Gewerkschaften in Brandenburg hatte im letzten Jahr die Volksinitiative gestartet und in kurzer Zeit 20.000 Unterschriften dafür gesammelt. Die Kosten für ein kostenfreies Mittagessen für die rund 130.000 Grundschüler:innen in Brandenburg werden auf jährlich rund 100 Millionen Euro beziffert.

Die SPD plädiert inzwischen in ihrem Bundestagswahlprogramm [Red.: auf Seite 23] ebenfalls für kostenloses Mittagessen in Kitas und Schulen. Auch das BSW hatte in Brandenburg Wahlkampf [Red.: Wahlprogramm BSW – Seite 31] damit gemacht, ein kostenloses Mittagessen in den Schulen einzuführen.

Sebastian Walter, Landeschef der Brandenburger LINKEN, ist über die Ablehnung der Initiative durch den Parlamentarischen Dienst und im Anschluss durch den Hauptausschuss empört. „Das Gutachten ist nichts anderes, als eine erste juristische Bewertung, kein Urteil und nichts, an das sich die Koalition halten muss.“ Er kündigte an, gegen die Bewertung im Gutachten gegebenenfalls zu klagen.

Üblich ist eigentlich, dass sich der Landtag mit den Initiator:innen zusammensetzt, um die Inhalte zu besprechen. „Das BSW hat das kostenlose Mittagessen im Wahlkampf gefordert, die SPD fordert es jetzt im Bundestagswahlkampf. Deshalb muss die Koalition diese Volksinitiative umsetzen. Alles andere wäre ja Wahlbetrug.“ so Walter.

„Die heutige Entscheidung der SPD- und BSW-Fraktion ist ein Affront gegenüber tausenden Brandenburger Familien und eine krasse Missachtung der Forderung von mehr als 20.000 Menschen, die unsere Volksinitiative unterstützt haben“, erklärt Katharina Slanina, Vorstandsvorsitzende der Volkssolidarität Brandenburg. „Die vorgebrachten juristischen Bewertungen sind für uns nichts anderes als Scheinargumente und gehen an der Realität der Menschen im Land vollständig vorbei.“ so Slanina.

Das Verfassungsgericht müsse das klären, erklärt Mike Döding, Bezirksgeschäftsführer von ver.di Potsdam-Nordwestbrandenburg. „Wenn jede Volksinitiative allein durch den Hauptausschuss als unzulässig erklärt werden kann, dann kann man sich auch gleich die direkte Demokratie als Ganzes sparen. Das wäre dann ehrlicher.“, so Döding.

Mit der Ablehnung von „Schule satt“ wurde bereits die zweite Volksinitiative in Brandenburg für unzulässig erklärt. Im Juli 2024 hatte der Parlamentarische Beratungsdienst die Volksinitiative von BVB/ Freie Wähler zur Rettung von Krankenhäusern und Arztpraxen abgelehnt. Die damalige Koalition aus SPD, CDU und Grüne lehnte die Initiative daraufhin im Hauptausschuss ab, dagegen klagen jetzt die Freien Wähler.

Quelle: Offene Worte – 19.01.2025