Mensch hält eine sprechblase hoch:"Raum für Vielfalt"

Trumps Terror

Maximilian Rabe - Stadtverordneter Bernau

Antifaschistische Grundhaltung wird allein aufgrund ihres Charakters angegriffen

Am 22. September unterzeichnete der US-Präsident Donald Trump die Executive Order „Designating Antifa as a Domestic Terrorist Organization“. Er stufte also die „Antifa“ in den Vereinigten Staaten als Terrororganisation ein. Er fordert die zuständigen Bundesbehörden auf, alle „illegalen Operationen, die von der Antifa oder Personen, die in ihrem Namen handeln, zu untersuchen, zu stören und zu zerschlagen, einschließlich solcher, die die Antifa finanziell unterstützen.“

Die Antifa verbieten oder als Terrororganisation einstufen, das möchte hierzulande auch die AfD. So erklärte Alice Weidel 2024, dass sie die Antifa verbieten werde, wenn sie an der Macht seien. Ein entsprechender Antrag wurde im Bundestag 2020 abgelehnt. Vor wenigen Wochen stellte die AfD ihn erneut, er wurde bereits in erster Lesung im Bundestag behandelt.

Fraglich bleibt, wen die AfD oder auch Trump jetzt eigentlich verbieten möchten. Es gibt in Deutschland keinen eingetragenen Verein im Vereinsregister mit diesem Namen. Die Antifa versteht sich vielmehr als Organisation, deren Mitglieder sich dadurch verbunden fühlen, dass sie Faschismus in jeder Form ablehnen. Auch in den USA gibt es keine Incorporation, die den Namen der „Antifa“ trägt. Ein Verbot dieser Organisation ist also schlichtweg auf Grund ihrer fehlenden Existenz nicht möglich.

Dass die AfD und auch Trump „illegale Handlungen“ damit verbieten möchten, nennen sie Rechtsstaatlichkeit. Aber sollten es Straftaten sein, werden sie ohnehin von den entsprechenden Behörden verfolgt und entsprechend bestraft. Dafür braucht es weder einen Beschluss des Deutschen Bundestages noch eine Exekutive Order des US-Präsidenten. Statt dessen wird die Meinungsfreiheit von Rechtsextremen so weit angegriffen, dass eine antifaschistische Grundhaltung und Überzeugung schon auf Grund ihres Charakters als staatsfeindlich eingruppiert werden soll.

Nach Artikel 5 unseres Grundgesetzes hat „Jeder das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten {…}“. So hat Alice Weidel das Recht, die Antifa als Terrororganisation zu betiteln, aber eben auch jeder Antifaschist das Recht, Frau Weidel seiner Ansicht nach als Faschistin zu bezeichnen.

Keine Meinung dagegen ist, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD bundesweit als gesichert rechtsextrem eingestuft hat. Damit sind weitere Diskussionen für ein AfD-Verbotsantrag angestoßen worden, welche den Fall hoffentlich bald vor das Bundesverfassungsgericht bringen werden, um die Verfassungswidrigkeit nach Art. 21 des Grundgesetzes prüfen zu können. So könnte es gut sein, dass die AfD selbst vom Bundesverfassungsgericht verboten wird, bevor sie überhaupt geklärt hat, wen genau sie verbieten möchte.