Kamikazedrohnen für die Bundeswehr? NEIN!

Vor der Beschaffungsentscheidung

Tobias Pflüger

Logo von IMI - Informationsstelle Militarisierung e.V. IMI-Standpunkt 2026/008

Kamikazedrohnen für die Bundeswehr: Helsing HX-2 und Stark Virtus

Am Mittwoch, den 25.Februar 2026, sollen nach Vorschlag des Verteidigungsministeriums zwei Vorlagen zu Kamikaze-Drohnen, gerne auch „Loitering-Munition“ genannt, in Haushalts- und Verteidigungsausschuss beschlossen werden. Damit ist zum ersten Mal vorgesehen, explizite Angriffsdrohnen für die Bundeswehr anzuschaffen. Geplant ist, für insgesamt 4,3 Miliiarden Euro zwei Auftrage zu vergeben: Einmal an die Firma Helsing für die Kamikazedrohne Helsing HX-2 und einmal an Stark Defence für die Kamikazedrohne „Stark Virtus“. Leider findet kaum (mehr) eine politische Debatte zu diesem Epochenbruch bei Waffensystemen statt. Stattdessen gibt es eine öffentliche Debatte, ob die Kamikaze-Drohnen funktionieren, wie sie sollen.

Die Kamikazedrohnen sollen angeschafft werden ohne ethische Einsatzkriterien und ähnliches, das bei der Grundsatzdebatte zur Anschaffung bewaffneter Drohnen in den Jahren 2020 und 2021 eine zentrale Rolle (zur Legitimation) spielte. Die damalige SPD-Projektgruppe hatte bei ihrem verdrucksten Ja zur Bewaffnung von Drohnen (damals die Heron TP) u.a. geschrieben:

„Erstellung und Offenlegung eines verbindlichen Einsatzkonzeptes für bewaffnete Drohnen durch die Bundesregierung, um ein Höchstmaß an Transparenz beim Einsatz von bewaffneten Drohnen gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit sicherzustellen. Ebenfalls muss die unverzügliche Information des Deutschen Bundestags bei Veränderung der allgemeinen Einsatzregeln sichergestellt sein.
Einsatz von bewaffneten Drohnen nur dann, wenn dieser einschließlich der hier aufgeführten Konditionen explizit im vorgelegten Bundestagsmandat für den jeweiligen Auslandseinsatz der Bundeswehr vorgesehen ist, um auch hier ein hohes Maß an Transparenz und Kontrolle zu erzielen.“1       mehr