Umgang mit der Ölpreiskrise
Die Linke fordert eine Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne, um Entlastungen für Menschen zu bezahlen. Das ist keine neue Idee, könnte aber wirksam sein.
Seit 1. Oktober gilt der neue Tankrabatt. Bis zum 31. Dezember verzichtet der Staat auf Einnahmen von Energie- und Mehrwertsteuer von etwa 16,7 Cent pro Liter Kraftstoffe. Damit soll der Preis an den Tankstellen für Verbraucher:innen sinken. Umstritten ist, ob diese Steuersenkung von den Mineralölkonzernen an die Verbraucher:innen weitergegeben wird. Beim zweimonatigen „Tankrabatt“ im Mai und Juni hatten unter anderem das Ifo-Institut, die Monopolkommission und das Bundeskartellamt festgestellt, dass der Rabatt nicht vollständig weitergegeben wurde. Die Mineralölkonzerne bestreiten das.
Da die Preise für Diesel und Benzin immer schwanken, ist eine Prüfung des Preises generell schwierig.
„Der erneute Tankrabatt ist teuer, sozial ungerecht und ökonomisch kontraproduktiv“, sagte Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), der Wochenzeitung „Handelsblatt“. Der Staat könne einen Wohlstandsverlust durch den Krieg im Nahen Osten nicht weg subventionieren. Fratzscher spricht sich dafür aus, einkommensabhängige oder über die Einkommensteuer gesteuerte Einmalzahlung entsprechend der Höhe des Einkommens vorzunehmen. Damit könnten niedrige Einkommen gezielt entlastet werden, auch von den Folgekosten der hohen Spritpreise.
Die erneute Einführung des Tankrabattes kritisierte Ines Schwerdtner, Parteivorsitzende der LINKEN, deshalb am 1. Oktober: „Die Bundesregierung hat nichts gelernt: Der Tankrabatt wird direkt aus den Taschen der Steuerzahler bezahlt und löst keines der Probleme in dieser Ölpreiskrise. Stattdessen müssen endlich die Milliarden an Übergewinnen der Mineralölkonzerne dafür genutzt werden, um die Menschen im Land wirklich zu entlasten.“
Steuern auf Übergewinne in Krisen- oder Kriegszeiten sind keine neue Erfindung. Es gab sie bereits in den beiden Weltkriegen in den USA, Frankreich und Großbritanien mit Steuersätzen bis zu 95 Prozent.
Viele europäische Länder arbeiten inzwischen mit Übergewinnsteuern in verschiedenen Bereichen. Sie können unabhängig von EU-Recht in einem Mitgliedsstaat eingeführt werden, geht aus einer Dokumentation des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages vom Februar hervor. Außerdem hatte die EU 2022 eine Übergewinnsteuer mit mindestens 33 Prozent im Energiesektor möglich gemacht. Auch Deutschland hatte sie erhoben. Die Sonderabgabe auf Überschüsse, die mehr als 20 Prozent über dem Durchschnitt der Vorjahre lagen, galt für insgesamt 13 Unternehmen aus dem Erdöl-, Gas-, Kohle- und Raffineriebereich. Die Einnahmen für die beiden Jahre 2022 und 2023 lagen mit rund 2,5 Milliarden Euro höher als Deutschland erwartet hatte. Klagen gegen diese EU-Norm sind noch anhängig.
