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Stadt prüft koordiniertes Vorgehen gegen Vandalismus

Erfolgreicher Antrag der Fraktion Die Linke in der Stadtverordnetenversammlung Cottbus/Chóśebuz

Die Stadtverordnetenversammlung hat unseren Antrag AT-57/26 beschlossen. Ab jetzt prüft die Verwaltung, ob und wie die Stadt gemeinsam mit ihren Unternehmen, Ehrenamtlichen und Schulen gegen Vandalismus vorgehen könnte. Das Ergebnis wird der Stadtverordnetenversammlung als Bericht mit Umsetzungsvorschlag und Kostenschätzung vorgelegt.

Der Anlass: Beklebte Laternen, beschmierte Haltestellen und zugeklebte Verkehrsschilder führen in Innenstadt und Ortsteilen zu Beschwerden. Die Beseitigung bindet Personal und verursacht regelmäßige Kosten.

Was jetzt geprüft wird:

1. Schnelle Beseitigung: Geprüft wird, ob die städtischen Wohnungsunternehmen, die Stadtwerke, Cottbusverkehr und weitere kommunale Unternehmen gemeinsam eine Einheit finanzieren könnten, die Aufkleber und Schmierereien rasch entfernt. Ebenso wird untersucht, ob rassistische und gewaltverherrlichende Inhalte sowie Beklebungen auf Verkehrszeichen vorrangig beseitigt werden könnten. Außerdem wird geprüft, ob an stark betroffenen Orten eine Schutzbeschichtung sinnvoll wäre, wie andere Kommunen sie bereits einsetzen.

2. Vorzeigebereiche: Es wird geprüft, nach welchen Kriterien Orte mit vielen Passant*innen oder besonderer Bedeutung für die Stadt dauerhaft sauber gehalten werden könnten. Stadt- und Ortsteile außerhalb der Innenstadt werden ausdrücklich einbezogen.

3. Vorbeugung und Konsequenz: Die Verwaltung prüft, ob Präventionsarbeit im Umfeld von Stadion und Verein sowie Gespräche in Schulen und Jugendclubs helfen könnten. Ebenso wird untersucht, ob Bußgelder und Schadensersatz konsequenter durchgesetzt werden könnten und ob bei Schäden von außergewöhnlichem Ausmaß Belohnungen bis 1.000 Euro nach Spremberger Vorbild möglich wären.

4. Beteiligung: Geprüft wird, ob ehrenamtliche Reinigungsaktionen Werkzeug, Material und Koordination erhalten könnten und ob Sticker-Boards oder Anschlagtafeln als Ausweichflächen für Aufkleber und Plakate in Frage kämen.

5. Wandgestaltung: Die Verwaltung untersucht, ob zusätzliche legale Graffiti-Flächen in Innenstadt und Ortsteilen entstehen könnten. Zugleich wird geprüft, wie Wandbilder besser auf Genehmigung und Denkmalschutz kontrolliert und die Information über Genehmigungspflichten verbessert werden könnten.

6. Transparenz: Außerdem wird geprüft, ob die Verwaltung jährlich über Fallzahlen, Kosten und Maßnahmen berichten könnte.

Zeitplan: Die Ergebnisse zu Vorzeigebereichen, Vorbeugung und Beteiligung werden bis zum 1. Quartal 2027 vorgelegt, die zu schneller Beseitigung und Wandgestaltung bis zum 3. Quartal 2027.

Wir begleiten die Prüfung in den Ausschüssen und berichten über die Ergebnisse.