Keine Antwort ist auch eine Antwort?
Anfrage der Bundestagsfraktion der LINKEN an die Bundesregierung: Haben Wirtschaftsverbände und Bundesländer Einfluss darauf genommen, dass die Bundesregierung Vergesellschaftungen verbieten will?
Am 2. Juli 2026 kündigte die Bundesregierung an, die Enteignung beziehungsweise Vergesellschaftung von großen Wohnungskonzernen per Bundesgesetz zu untersagen. Sie will vor allem die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene unmöglich machen. Hintergrund dieses Vorstoßes dürfte vor allem sein, dass sich bei einem Berliner Volksentscheid 2021 „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ eine Mehrheit für die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände ausgesprochen hatte.
Jurist:innen bezweifeln, ob ein einfaches Bundesgesetz eine Vergesellschaftung verbieten kann, da Artikel 15 des Grundgesetzes diese Möglichkeit ausdrücklich offen lässt. Außerdem sind Enteignungen unter Zahlung von Entschädigungen in anderen Fällen, wie zum Beispiel beim Straßenneubau, generell nötig, damit das Gemeinwesen funktioniert.
Die Linke im Bundestag wollte nun aber mit einer Kleinen Anfrage von der Bundesregierung wissen, ob Wirtschaftsverbände und Bundesländer Einfluss auf die Bundesregierung genommen haben. „In der Bundespressekonferenz äußerte der Bundesminister der Finanzen am 6. Juli 2026, hiermit werde auf die Äußerung dreier Investoren bei einem sogenannten Investoren-Roundtable des Bundesfinanzministers sowie eine Forderung der Bauministerkonferenz reagiert“, heißt es in der Anfrage der LINKEN. „Letztgenannte hatte am 11. Juni 2026 von der Bundesregierung Maßnahmen zum Schutz von Investitionen auf dem Wohnungsmarkt gefordert. Hieran anknüpfend hat das Land Bayern einen entsprechenden Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht.“ Nach einer Recherche der Tageszeitung „taz“ habe sich außerdem der Bundesverband Deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmer Mitte Juni an die Finanzminister der Länder gewandt und von ihnen gefordert, sich für eine Verhinderung von Vergesellschaftungen einzusetzen. Darauf hätten die Finanzminister der Länder dem Bundesfinanzminister einen Vorschlag für ein entsprechendes Bundesgesetz unterbreitet.
Die Antwort der Bundesregierung fällt zu den allermeisten von der Bundestagsfraktion der LINKEN konkret gefassten Fragen zur Einflussnahme wortreich aber sehr kurz aus: Die Bundesregierung ist nicht verpflichtet, darauf zu antworten, weil das Thema nicht Gegenstand des Kontrollrechts des Bundestages gegenüber der Bundesregierung ist. Da bleibt wohl die Thematisierung durch die Opposition nötig.
