Gleichstellung verteidigt
Stadtverordnetenversammlung Cottbus/Chóśebuz stoppt rechtswidrigen Beschluss
Cottbus, 22.7. – Die Stadtverordnetenversammlung hat am Mittwoch den von AfD und Mittelstandsinitiative durchgesetzten Beschluss zum Verbot gendergerechter Sprache endgültig zurückgewiesen.
Im Juni hatte eine knappe Mehrheit (20:18) zugestimmt: Gender-Sonderzeichen und auch die Nennung der weiblichen Forme sollten in der gesamten städtischen Kommunikation verboten werden – auch für Ehrenamtliche in Fraktionen und Ausschüssen. Unsere Stadtverordnete Yasmin Kirsten hatte die Antragsteller:innen bereits vor der Abstimmung auf die rechtlichen Mängel des Vorhabens hingewiesen.
Oberbürgermeister Tobias Schick (SPD) beanstandete anschließend den Beschluss formell: Er verstößt gegen die Hauptsatzung der Stadt, die Paarformen wie „Bürgerinnen und Bürger“ vorschreibt, und griff unzulässig in die Redefreiheit ehrenamtlicher Mandatsträger:innen ein.
Dazu erklärt Fraktions-Vize Yasmin Kirsten: „Sprachverbote wie dieses zielen nicht auf Rechtschreibung, sondern darauf, Frauen und alle anderen Nicht-Männer aus dem öffentlichen Raum zu drängen – und sei es nur symbolisch.“
Bei der erneuten Abstimmung am Mittwoch fand sich keine Mehrheit mehr: 15 Ja-, 17 Nein-Stimmen, zwei Enthaltungen. Auch Teile der CDU-Fraktion stimmten diesmal gegen den Antrag.
