Plakat:"Hände weg vom Grundgesetz Keine neuen Kriegskredite!" des Friedensbündnisses Braunschweig des IPPNW
Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Das Grundgesetz verpflichtet auf Frieden

Andreas Engelmann und Rainer Rehak

Exzessive Aufrüstung ist mit einem der bedeutendsten Prinzipien der Bundesrepublik, dem Friedensgebot, nicht vereinbar. Ein Gastbeitrag

Mit dem Begriff »Schockstrategie« beschrieb Naomi Klein in ihrem gleichnamigen Buch die Beobachtung, dass überwältigende äußere Ereignissen dafür genutzt werden können, um in ihrem Windschatten politisch unpopuläre Maßnahmen umzusetzen. Was Klein anhand marktradikaler »Schocktherapien« im Globalen Süden beschreibt, erlebte die bisher kriegsunwillige deutsche Öffentlichkeit in kurzer Folge zwei Mal in ihrem Verhältnis zum Militär. War es unter dem »Schock« des russischen Überfalls auf die Ukraine möglich, umfangreiche Waffenlieferungen in Kriegsgebiete als moralisch notwendig zu besetzen, wird unter dem »Schock« eines bizarren Gesprächs zwischen den Präsidenten Donald Trump und Wolodymyr Selenskyj die Notwendigkeit einer extremen Erhöhung des Militärbudgets im kollektiven Bewusstsein implementiert.

Konkret hat in dieser Woche eine mögliche zukünftige Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD unter Beteiligung der Grünen eine Reform der in der Verfassung verankerten Schuldenbremse im Bundestag beschlossen. Ausgaben für Militär, Zivil- und Bevölkerungsschutz sowie für die Nachrichtendienste über einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts fallen nun nicht mehr unter das Verbot der Neuverschuldung. Außerdem wurde ein Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro für Infrastruktur und Klimaneutralität bis 2045 verabschiedet. Nach dem Bundestag braucht es noch im Bundesrat verfassungsändernde Mehrheiten … mehr